Rechtsbehelfsbelehrungen
Vollzug des Art. 15 AGVwGO
Elektronische Widerspruchseinlegung bzw. Klageerhebung
Mit Inkrafttreten des BayEGovG sind die Möglichkeiten zu einer schriftformersetzenden Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden über die Benutzung einer qualifizierenden elektronischen Signatur hinaus erweitert worden.
Die Gemeinde Mauerstetten erfüllt (aus technischen Gründen) noch nicht die Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr.
Rechtsmittel, rechtswirksame Erklärung, Schriftsätze usw. sind wie bisher, schriftlich ausschließlich auf Papier oder mit Telefax einzureichen. Einfache E-Mail ist nicht geeignet, verfahrensrelevante Schriftsätze zu übersenden!
Näheres zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter www.vgh.bayern.de.