Aktueller Stand: 12.04.2021
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit 08.03.2021 gilt die 12. BayIfSMV erlassen, die in ihren wesentlichen Inhalten bis zunächst 28.03.2021 Einschränkungen des täglichen Lebens mit sich bringt, aber auch wiederum bestimmte Erleichterungen bzw. Öffnungen möglich macht.
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in der Fassung vom 25.03.2021
Begründung zur (12. BayIfSMV) vom 05.03.21
Begründung zur ÄnderungsVO zur 12. BayIfSMV vom 25.03.2021
Wir informieren tagesaktuell auf unserer Homepage. Bei Fragen und Notfällen ist 1. Bürgermeister Armin Holderried für Sie jederzeit unter Tel. 0151-17432009 erreichbar.
Nützliche Links:
Bayerisches Gesundheitsministerium
Häufig gestellte Fragen (was darf ich? Welche Geschäfte haben geöffnet etc.)
Infektionszahlen und weitere Infos des LGL Bayern
Landratsamt Ostallgäu mit Zahlen aus den einzelnen Gemeinden
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Thema Corona und Trinkwasser)
Die Hotline des Landratsamtes Ostallgäu erreichen Sie unter der Telefonnummer 08342/911-623 zu folgenden Zeiten:
- montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr,
- samstags 9 bis 13 Uhr
Die Hotline ist auch per mail unter hotline@lra-oal.bayern.de erreichbar