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Satzungen

Rund um´s Haus

Entwässerungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Die örtliche Entwässerungssatzung legt grundsätzliche Sachen wie z. B. was gehört alles zu einer Entwässerungsanlage oder wer muss die Entwässerungsanlage benutzen fest.

In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird festgehalten, was an Abwassergebühren, also für das anfallende Abwasser, das in die öffentliche Entwässerunganlage geht, bezahlt werden muss.

Die Satzung in der jeweils akteuellen Fassung können Sie hier gerne nachlesen.
Entwässerungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Erschließungsbeitragssatzung

Wird eine Straße neu gebaut, so können die Kosten für diese Straße auf die Anlieger dieser Straße umgelegt werden. Die Erschließungsbeitragssatzung regelt, was abgerechnet werden darf.

Die Satzung, in der jeweils aktuellen Fassung, können Sie hier gerne nachlesen.
Erschließungsbeitragssatzung

Hundesteuerssatzung
Hundehalteverordnung

Jeder Bürger, der einen Hund in Mauerstetten hält, muss für seinen "Vierbeiner" eine Steuer bezahlen. In der Hundesteuersatzung wird unter anderem festgesetzt, wie hoch die Steuer ist.

Damit jeder weiß, wie er sich mit seinem Hund z. B. innerhalb der Gemeinde verhalten soll bzw. wann ein Hund ein "großer Hund" ist, gibt es die Hundehalteverordnung.

Die Satzung, in der jeweils aktuellen Fassung, können Sie hier gerne nachlesen.
Hundesteuersatzung bis 31.12.2022
Hundesteuersatzung ab 01.01.2023
Hundehalteverordnung

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Wer kennt den Ausspruch "Am Samstag ist Kehrtag" nicht! Wer den Spruch nicht kennt, sollte vielleicht mal in die Verodnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen sehen. Hier wird geregelt, wer im Sommer aber auch im Winter die öffentlichen Straßen sauber halten muss.

Die Verordnung, in der aktuellen Fassung, können Sie hier gerne nachlesen.
Reinigungs- und Winterdienstverordnung 2022

Bestattung

Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen

Der Bestattungssatzung kann entnommen werden, welche Arten von Gräbern auf den jeweiligen Friedhöfen vorhanden sind bzw. welche Ruhefristen einzuhalten sind.

Die Gebührensatzung zur Bestattungssatzung legt unter anderem  fest, welche Gebühren für die Benutzung der Grabstätten erhoben werden.

Die Satzung, in der jeweils aktuellen Fassung, können Sie hier gerne nachlesen.
Bestattungssatzung
Bestattungsgebührensatzung

Satzungen für den Gemeinderat

Geschäftsordnung für den Gemeinderat Mauerstetten

Die Geschäftsordnung regelt z. B. welche Ausschüsse in der Gemeinde gebildet werden oder wer für was zuständig ist. Die Geschäftsordnung ist ein Internum ohne Außenwirkung.

Die Geschäftsordnung, in der aktuellen Fassung aus dem Jahr 2020, können Sie hier gerne nachlesen.

Geschäftsordnung Gemeinderat

 

Satzung zur Regelung von Fragen des öffentlichen Gemeindeverfassungsrechts

Diese Satzung regelt z. B. wieviele Gemeinderatsmitglieder in welchem Ausschuss vertreten sind oder welche Entschädigung bezahlt wird.

Die Satzung, in der aktuellen Fassung, können Sie hier gerne nachlesen.

Satzung zur Regelung von Fragen des öffentlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Falls Sie sich für die Zusammensetzung der Mitglieder in den Ausschüssen interessieren, so können Sie das hier nachlesen.

Zusammensetzung Ausschüsse

Sonstige Satzungen

Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr

Neben den möglichen Einsatzgebieten wird, in der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren, auch der interne Ablauf in der Feuerwehr geregelt.

Die verschiedenen Leistungen, die abgerechnet werden können, wie z. B. eine Sicherheitswache, sind in der Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung enthalten.

Die Satzung, in der jeweils aktuellen Fassung, können Sie hier gerne nachlesen.
Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren
Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen

Anlässlich des festgesetzten Jahrmarktes nach Titel IV der Gewerbeordnung (Herbstmarkt in Mauerstetten) dürfen Verkaufsstellen im Gemeindebereich immer am zweiten Sonntag im Oktober in der Zeit von 11 bis 16 Uhr geöffnet sein.

Außerdem dürfen die Verkaufsstellen im Gemeindebereich aus Anlass der nachfolgend angeführten Veranstaltung an den genannten Sonntagen geöffnet sein:

Einstimmung auf den Advent, jeweils am letzten Sonntag im November in der Zeit von
13 Uhr bis 18 Uhr.

Die Verordnung, in der aktuellen Fassung, können Sie hier gerne nachlesen.

Verkaufsstellenöffnungsverordnung

Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Mauerstetten, Landkreis Ostallgäu vom 02.11.2017

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sind im Gebiet der Gemeinde Mauerstetten öffentliche Anschläge auf die baurechtlich genehmigten Säulen, Tafeln und Flächen beschränkt.

Die Verordnung, in der aktuellen Fassung, können Sie hier gerne nachlesen.
Plakatierungsverordnung

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Für jedes Grundstück ist Grundsteuer zu bezahlen. Welche Grundsteuer jeweils anfällt wird aus dem Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt und dem Hebesatz der Gemeinde berechnet.

Gleiches gilt für die Gewerbesteuer. Das Finanzamt setzt für Gewerbebetriebe einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der mit dem Hebesatz multipliziert wird.

Die jeweilige Hebesatzung, in der aktuellen Fassung, können Sie hier gerne nachlesen.
Hebesatzsatzung - Grundsteuer
Hebesatzsatzung - Gewerbesteuer

Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Mauerstetten

Der Gemeinderat hat im Mai 2023 die Stellplatz- und Garagensatzung beschlossen. Damit sollen einheitliche Regelungen zu den notwendigen Stellplätzen auf Wohngrundstücken festgesetzt werden. Soweit in einzelnen Bebauungsplänen abweichende Regelungen festgesetzt sind, gelten diese unverändert.

Hier geht´s zur Stellplatz- und Garagensatzung


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Gemeinde Mauerstetten

Kirchplatz 4
87665 Mauerstetten

Tel.: 08341-90937-0
Telefax: 08341-90937-20
E-Mail: info@mauerstetten.de

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