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Gemeinde Mauerstetten investiert in Kinder und Jugendliche
Umfangreiche Förderpakete
"Jeder Euro, den wir in unsere Jugend investieren, verzinst sich vielfach", so Bürgermeister Armin Holderried nach den Beschlüssen über die neuen Fördermaßnahmen der Gemeinde im Kinder- und Jugendbereich. Die Gemeinde wird als freiwillige Leistung gezielt Kinder und Jugendliche unterstützen, um die Wichtigkeit dieses Personenkreises für die Gemeinde auch durch konkrete Hilfen herauszustellen. Es wurden Leistungen in einer Größenordnung von rund 50.000 Euro pro Jahr vom Gemeinderat beschlossen.
Bereits die Neugeborenen profitieren von der neuen Förderung. So gab es bisher neben den persönlichen Glückwünschen des Bürgermeisters lediglich ein Stofftier als Geschenk. Künftig werden die jungen Eltern ein Geschenk im Wert von über 200 Euro erhalten, teilweise als Sachleistung und teilweise als Warengutschein einer Drogerie. Damit möchten wir unseren Neubürgern einen guten Start in der Gemeinde ermöglichen.
Als weitere Förderung werden alle Schüler unserer Hörmann Volksschule kostenfrei mit allen notwendigen Materialien wie Hefte, Stifte etc. ausgestattet. Gerade, wenn mehrere Geschwister zur Schule gehen, läppert sich zum Schuljahresbeginn doch der Kauf der ganzen Ausrüstung zu ganz erklecklichen Beträgen zusammen, um die die Eltern nun entlastet werden. Auch die Kosten für die "Gesunde Pause", die der Elternbeirat einmal monatlich anbietet, wird künftig die Gemeinde übernehmen. Diese Maßnahme gilt seit dem Schuljahr 2012/2013.
Ein weiterer Baustein ist eine Jugendförderung für Vereine. Es wurde beschlossen, den Vereinen, die Jugendarbeit machen, einen Förderbetrag pro aktivem Jugendlichen in Höhe vn 40 EUR zu gewähren.
Zudem fördert die Gemeinde das letzte Kindergartenjahr, so dass die Eltern für ihre Vorschulkinder faktisch keine Elternbeiträge zu zahlen haben.
Die einzelnen Richtlinien können Sie sich gerne ansehen:
Richtlinie zur Förderung der Schulkinder - Anschaffung der Schulmaterialien
Richtlinie zur Förderung der Schulkinder - Gesunde Pause
Richtlinie über die Kinder- und Jugendförderung in ortsansässigen Vereinen und Gruppierungen
Richtlinie über die Kostenfreiheit des letzten Kindergartenjahres
Anträge zur Förderung:
Hinweis zur Beantragung der Jugendförderung für ortsansässige Vereine und Gruppierungen
Hinsichtlich der Datschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es immer wieder Fragen. Wir haben uns mit dem Datenschutzbeauftragten des Landkreises Ostallgäu in Verbindung gesetzt, um zu erfragen, wie es sich bei der Datenerhebung bzw. –weitergabe bezüglich der Anträge für die Jugendförderung verhält.
Folgende Auskunft haben wir erhalten:
Nach Art. 6 Buchst. f DSGVO dürfen Daten verarbeitet werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommenen Verarbeitung.
Die Gemeinde benötigt die Daten, um die Jugendförderung auszubezahlen. Ohne die Mitteilung der Daten kann keine Jugendförderung ausbezahlt werden. Schutzgründe des Einzelnen stehen nicht entgegen. Es bestehen lt. Landratsamt keine Bedenken, die Daten zu erheben bzw. dass die Vereine die Daten weiterleiten.
Die Vereine können aber, sofern sie Bedenken bei der Weitergabe der Daten haben, mit ihren Mitgliedern vereinbaren, dass die Daten für die Beantragung der Jugendförderung weitergegeben werden dürfen.
Sollten die Daten der Gemeinde nicht zur Verfügung gestellt werden, so kann die Jugendförderung nicht ausbezahlt werden.
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