Bisher fand eine Förderung von Einheimischen lediglich in der Form statt, dass gemeindliche Bauplätze verbilligt verkauft wurden. Es gab kein genaues Regelwerk und eine Förderung konnte nur erhalten, wer direkt von der Gemeinde einen Bauplatz erwarb.
Einheimischenförderung
Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und auch eine größere Gerechtigkeit bei der Förderung zu erzielen, hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2009 nach ausführlicher und langer Vorberatung ein neues Modell verabschiedet, das sicher Pilotcharakter hat und so in der Form nirgends anders praktiziert wird.
Ab 01.01.2010 wird eine Förderung sowohl beim Erwerb von Bauplätzen (unabhängig ob von der Gemeinde oder von Privat) sowie auch beim Erwerb einer bestehenden Immobilie gewährt. In der neuen Richtlinie ist genau geregelt, wann man als Einheimischer mit Förderberechtigung gilt und wie hoch die Fördersätze sind.
Ziel dieser Richtlinie ist es, dem Landverbrauch durch immer neue Baugebiete entgegen zu treten und auch die Ortskerne wieder mehr zu beleben, dort ist ein Trend zu Leerständen erkennbar.
Der Förderempfänger hat wie auch schon bisher die Verpflichtung, die bezuschusste Immobilie über 10 Jahre selbst zu bewohnen. Den kompletten Text der Richtlinie stellen wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, es entscheidet in jedem Einzelfall der Gemeinderat. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich.
- Förderrichtlinie zum Download (pdf-Datei, 107 kB)
- Antragsformular (pdf-Datei, 209 kB)