Die Gemeinde unterstützt ihre einheimischen Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb eines Bauplatzes bzw. einer Immobilie.
Einheimischenförderung
Ab 01.01.2010 wird eine Förderung sowohl beim Erwerb von Bauplätzen (unabhängig ob von der Gemeinde oder von Privat) sowie auch beim Erwerb einer bestehenden Immobilie gewährt. In der Richtlinie ist genau geregelt, wann man als Einheimischer mit Förderberechtigung gilt und wie hoch die Fördersätze sind. Die Fördersätze wurden zum 1. April 2021 angepasst.
Ziel dieser Richtlinie ist es, dem Landverbrauch durch immer neue Baugebiete entgegen zu treten und auch die Ortskerne wieder mehr zu beleben, dort ist ein Trend zu Leerständen erkennbar.
Der Förderempfänger hat die Verpflichtung, die bezuschusste Immobilie über 10 Jahre selbst zu bewohnen. Den kompletten Text der Richtlinie stellen wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, es entscheidet in jedem Einzelfall der Gemeinderat. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich.