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Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Vorschläge können bis 31. März 2023 schriftlich an die Gemeinde Mauerstetten, Kirchplatz 4, 87665 Mauerstetten gerichtet oder persönlich dort abgegeben werden. Ein entsprechendes Formblatt für die Bewerbung kann unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ heruntergeladen werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 08341/9093714 zur Verfügung.
Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Der Landkreis Ostallgäu sucht Frauen und Männer, die bereit sind, das Amt einer Jugendschöffin beziehungsweise eines Jugendschöffen zu übernehmen. Die Ehrenamtlichen werden für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Kaufbeuren und die Jugendkammer beim Landgericht Kempten für eine fünfjährige Amtsdauer von 2024 bis 2028 gesucht.
Bewerben können sich Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Ostallgäu haben, mindestens 25 aber höchstens 69 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einem verantwortungsvollen Ehrenamt haben und bereits Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen sammeln konnten, beispielsweise als Eltern, Ausbilder oder in der Vereinsarbeit. Es werden geeignete, auch jüngere Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung gesucht. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Auch gegenwärtig aktive Schöffinnen und Schöffen können sich zur Wiederwahl bewerben.
Über Verfehlungen von Jugendlichen entscheiden nicht die (allgemeinen) Strafgerichte, sondern Jugendgerichte. Für diese werden Jugendschöffen gewählt. Jugendschöffen wirken als ehrenamtliche Richter am Amts- und Landgericht mit. Dabei sind sie ausschließlich bei Prozessen tätig, in denen Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren angeklagt sind. Neben den Hauptverhandlungen sind sie auch in allen Berufungsangelegenheiten beteiligt. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beurteilung von Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, wird gebeten sich bis 31. März 2023 schriftlich beim Jugendamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf mit einem Formblatt zu bewerben. Das Formblatt kann unter www.landkreis-ostallgaeu.de heruntergeladen werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 08341/9093714 zur Verfügung.
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