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Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden.
Ändert sich etwas an den Flächen oder der Nutzung Ihres Grundbesitzes, müssen Sie dies dem Finanzamt bis 31.03. des Folgejahres aktiv anzeigen. Das Finanzamt bzw. die Gemeinde prüft dann, ob sich durch die Änderung am Grundbesitz auch die Höhe der Grundsteuer ändert.
Erfahren Sie hierzu mehr im Informationsflyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern. Diesen finden Sie hier zum Download.
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