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Grundsteuerreform - Grundsteuer 2025
Wer allgemein Fragen und Verständnisprobleme zur Grundsteuer hat, kann unter
viele Informationen zur Grundsteuerreform und den neuen Berechnungsgrundlagen einsehen und Antworten auf seine Fragen bekommen.
Außerdem können sich die Bürgerinnen und Bürger auch an die bayernweite Informations-Hotline zur Grundsteuer Tel.: 089 I 30 70 00 77 wenden (Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr, Di, Mi, Fr.: 09:00-13:00 Uhr - Kosten gemäß individuellen Festnetz- oder Mobilfunktarif).
Bei spezifischen Fragen zu Grundstücken, insbesondere zum Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen, können sich Bürger unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder elektronisch an das Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen wenden, per Brief, über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt oder per Mail an poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de.
Wenn sich gegenüber der ursprünglichen Grundsteuererklärung mittlerweile Änderungen ergeben haben, zum Beispiel Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, ist dies über eine Änderungsanzeige dem Finanzamt mitzuteilen.
Informationen finden sich dazu auf der Website www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt "Anzeige von Änderungen". Wer die Anzeige nicht über ELSTER online machen kann oder will kann den amtliche Vordruck sowohl als ausfüllbares PDF im Internet oder als auch als handschriftlich ausfüllbaren Papiervordruck, erhältlich in den Finanzämtern, nutzen.
In manchen Fällen werden die Bürgerinnen und Bürger erst jetzt feststellen, dass bereits die Berechnung der Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. des Grundsteuerwerts nicht richtig war, zum Beispiel weil eine zu hohe Wohn- oder Nutzfläche erklärt worden ist, man in eine falsche Zeile gerutscht ist, Freibeträge übersehen hat u.ä.. Gerade bei automatisierten Bescheiden dürften solche Fehler in vielen Fällen nicht aufgefallen sein.
Hier findet der Bürger in www.grundsteuer.bayern.de unter "Nach Abgabe der Grundsteuererklärung - was passiert nun?", dort unter "Sie sind der Meinung. Ihr Bescheid ist nicht richtig?" Hinweise zur Möglichkeit des Einspruchs bzw. zur Anzeige.
Einzelne Bürger und Bürgerinnen werden den Hinweis auf das grundsätzliche Ziel der Aufkommensneutralität missverstanden haben und die höhere Belastung in ihrem Fall beanstanden. Auch hierzu findet sich auf der Webseite www.grundsteuer.bayern.de in der Einleitung unter dem Punkt "Muss ich künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen?" bzw. unter "Nach Abgabe der Grundsteuererklärung- was passiert nun?", dort unter "Wie geht es weiter? - Müssen Sie künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen?" Hinweise auf die künftige Belastung. Gerade Eigentümer mit großen Grundstücken bzw. Gebäuden werden hiervon betroffen sein.
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