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Bekanntmachung
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur
6. Änderung des Flächennutzungsplanes
nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
der Gemeinde Mauerstetten zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Sonderbaufläche Windenergie. Der Gemeinderat Mauerstetten hat am 11.11.2025 die Aufstellung der 6. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für ein Windenergiegebiet als Beschleunigungsgebiet geschaffen werden. Der Änderungsumgriff liegt im Bereich der „Hornau“, im südlichen Gemeindegebiet. Der nun als Sonderbaufläche für Windenergie dargestellte Bereich umfasst ca. 84 ha. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.
Lage des Änderungsbereichs:

Abgrenzung des Änderungsbereichs, genordet, ohne Maßstab
Bisher sind die Flächen überwiegend als Wald und kleinräumig als „Flächen für die Landwirtschaft mit Grünland- oder Ackernutzung“.
Die Gemeinde Mauerstetten hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 den vorgestellten Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus A) Planzeichnung, B) Begründung und C) Umweltbericht gebilligt und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 BauGB gefasst.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.02.2026 kann hier
im Zeitraum vom 13.03.2026 bis einschließlich zum 17.04.2026 eingesehen werden.
B) Begründung
Anlage 1 Gutachten zu den landschaftsbildprägenden Denkmälern
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Mauerstetten, Kirchplatz 4, 87665 Mauerstetten während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail an
bauamt@mauerstetten.bayern.de abgegeben werden.
Alternativ ist auch eine schriftliche Abgabe der Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Mauerstetten, Kirchplatz 4, 87665 Mauerstetten oder mündlich, zur Niederschrift im Rathaus zu den ortsüblichen Öffnungszeiten möglich.
Die Stellungnahmen sind im Rahmen der o.g. Frist geltend zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage des Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen werden anonymisiert und den zuständigen Gremien in öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
87665 Mauerstetten, den 13. März 2026
GEMEINDE MAUERSTETTEN
Armin Holderried,
1. Bürgermeister
Kirchplatz 4
87665 Mauerstetten
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Telefax: 08341-90937-20
E-Mail: info@mauerstetten.de
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