Öffentliche Einrichtungen

Entwässerungseinrichtung

Der Zuschußbedarf für die öffentliche Entwässerungsanlage liegt im Haushaltsjahr 1999 bei voraussichtlich 308.000 DM, im Vorjahr lag er bei 230.000 DM. Aufgrund der nach und nach eingehenden Staatszuwendungen vermindern sich zwar die kalkulatorischen Kosten, das Defizit wird jedoch noch immer nicht durch eine entsprechende Gebührenerhöhung aufgefangen. Seit 1990 sind etwa 3 Mio. DM an Gebührendefiziten durch allgemeine Steuermittel gedeckt worden, die nach den gesetzlichen Bestimmungen auf die Entwässerungsgebühren hätten kalkuliert werden müssen.

Ab dem Jahr 1998 kommt der Gemeinde auch zu Gute, daß der Fremdwasseranteil in der Kanalisation durch die Sanierungsmaßnahmen erheblich reduziert werden konnte. Dadurch vermindert sich auch die gesamte Abwassermenge, die dem Zweckverband Wertach-Ost zugeführt wird und für die letztendlich auch Gebühren bezahlt werden müssen. Im Haushaltsjahr 1999 wird an den Zweckverband eine Verwaltungsumlage von 70.000 DM veranschlagt, nachdem der Umlagebescheid noch nicht vorliegt.

Aufgrund der laufenden und noch ausstehenden Investitionen, denen keine direkten Beitragseinnahmen gegenüberstehen, steigen die kalkulatorischen Kosten wieder an. Mittelfristig dürfte bei gleichen Gebührensätzen weiterhin eine erhebliche Unterdeckung der Abwasserentsorgung zu erwarten sein, weswegen eine neue Gebührenkalkulation mit Anpassung der Gebührensätze dringend geboten ist.

Unter dem Gesichtspunkt immer knapper werdender Finanzmittel ist auch die politische Willensäußerung zu überdenken, daß derzeit auf eine (ggf. zeitlich begrenzte) Anhebung der Einleitungsgebühren verzichtet werden soll.

Bestattungseinrichtung

Die gemeindliche Bestattungseinrichtung wird im Haushaltsjahr 1999 voraussichtlich einen Zuschußbedarf von ca. 18.100 DM bedingen, nachdem im Vorjahr ein Defizit von 20.500 DM erwirtschaftet worden war. Inwieweit die Übernahme der Verwaltung des kirchlichen Friedhofes in der Kostenrechnung zu Buche schlägt, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Für die Friedhofsgebühren muß baldmöglichst eine Neukalkulation erfolgen, denn derzeit werden keine kalkulatorischen Kosten in den Haushalt eingestellt. Wäre dies der Fall, wie vom Gesetzgeber verlangt, würde sich das Defizit noch erhöhen. Auch durch die dringend notwendige Erweiterung des Friedhofes fallen erhebliche Kosten an, die wieder über die kalkulatorischen Kosten in die Gebührenkalkulation eingestellt werden müssen. Insgesamt dürfte die Gemeinde mit ihren Friedhofsgebühren im unteren Bereich von vergleichbaren Gemeinden liegen. Im Hinblick auf das Gebot, alle möglichen Einnahmequellen auszuschöpfen und vor allem kostenrechnende Einrichtungen auch kostendeckend zu betreiben, ist eine Gebührenanhebung zu überdenken.

Wasserversorgungseinrichtung

Die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung wurde im Dezember 1998 an den Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe übergeben. Neben der Auswechslung der Wasserzähler, deren Eichzeit 1998 ablief, und einigen kleineren Unterhaltsarbeiten kommen 1999 keine weiteren Ausgaben auf die Gemeinde zu, es werden jedoch auch auf der Einnahmenseite außer den Abrechnungsbeträgen der Jahresabrechnung 1998 auch keine Einnahmen mehr erzielt werden.

 

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